A-Z
Abschlussprüfungen
Die landeseinheitlichen Abschlussprüfungen finden für den neunten und zehnten Schuljahrgang statt. Die Termine werden von der obersten Schulbehörde festgelegt.
Die Prüfungen im Schuljahrgang zehn erfolgen schriftlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, sowie mündlich in Englisch und einem weiteren zugelassenen Fach nach Wahl der Schülerin/des Schülers.
Die Prüfungen im Schuljahrgang neun erfolgen schriftlich in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie mündlich in einem weiteren zugelassenen Fach nach Wahl.
Die genauen Termine finden Sie rechtzeitig auf der Homepage der Schule.
Betriebspraktikum
Für die neunten und zehnten Schuljahrgänge findet in der Regel in jedem Schuljahr ein zweiwöchiges Betriebspraktikum statt.
Beurlaubung
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind außerhalb der Ferien aus besonderen Gründen beurlaubt wird, stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag, über den die Schulleitung zu entscheiden hat. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.
Diebstahl
Gemäß § 3 KSA ist das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln, Urkunden aller Art, Fahrausweisen, Schlüsseln, Handys und Geldbörsen nicht abgedeckt. Wenn Sie für hier nicht aufgeführte Sachen Anspruch als Versicherungsangelegenheit anmelden, wird immer der Kaufbeleg als Nachweis gefordert.
Elternabende
Die Einladungen zum ersten Elternabend für neue Klassen oder Klassen mit ungerader Klassenbezeichnung erfolgen durch die Klassenlehrkräfte. Zu allen anderen Elternabenden laden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Klassen ein.
Elternsprechtag
Im ersten Schulhalbjahr findet im November/Dezember ein Elternsprechtag statt, an dem Ihnen alle Lehrkräfte für eine ausführliche Beratung und Information zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus können Sie jederzeit einen Terminwunsch mit den Lehrkräften Ihres Kindes über die Schulverwaltung aufgeben, die diesen an die Lehrkraft weiterleitet.
Epochaler Unterricht
Der Unterricht in Fächern, die nur ein Schulhalbjahr unterrichtet werden, enden zum Beispiel mit der Note im Zeugnis am Ende des ersten Schulhalbjahres. Die bis dahin erworbene Note ist damit auch gleichzeitig die Note, die im Versetzungszeugnis im Sommer erscheint. Das ist wichtig zu wissen, da eine solche Zensur aus dem Januar dann nicht mehr verbessert werden kann
Fahrrad
Kommt Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule, achten Sie bitte auf die Verkehrssicherheit.
Bei Dunkelheit muss vor allem die Beleuchtung funktionieren und eingeschaltet werden!
Bei Fahrraddiebstahl erstatten Sie bitte Anzeige bei der Polizei.
Förderverein Schule Oerel e. V.
Unsere Schule hat einen Förderverein. Er wurde 1998 von Eltern gegründet, um Projekte der Schule und Schülerinnen und Schüler in Oerel finanziell zu unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 6,00 Euro jährlich.
Frühstück
Niemand sollte ohne Frühstück den Weg zur Schule antreten. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind morgens zu Hause frühstückt.
Fundsachen
Im Laufe eines Schuljahres sammeln sich Mengen von Fundsachen an. An den Zeugnisausgabetagen und den Elternsprechtagen liegen die Fundsachen in der Pausenhalle aus. Werden diese bis zum Ende des Schuljahres nicht abgeholt, erhält das Deutsche Rote Kreuz diese Sachen. Wenn Ihr Kind ein Kleidungsstück, eine Brille o.ä. vermisst, wenden Sie sich bitte an den Hausmeister.
Ganztagsschule
Ganztagsgrundschule offen (freiwillig)
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag findet Ganztagsschule statt. Der Unterricht an diesen drei Tagen endet jeweils um 15.45 Uhr statt um 13.20 Uhr. Die Grundschülerinnen und Grundschüler der ersten bis vierten Schuljahrgänge können an ein, zwei oder drei Tagen freiwillig an Nachmittagsangeboten teilnehmen.
Ganztagsoberschule teilgebunden (verpflichtend)
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag findet Ganztagsschule statt. Der Unterricht an diesen drei Tagen endet jeweils um 15.45 Uhr. An einem Tag nehmen die Schülerinnen und Schüler der fünften bis zehnten Schuljahrgänge verpflichtend am Nachmittagsunterricht teil. An den zwei weiteren Ganztagstagen gibt es jeweils Nachmittagsangebote, von denen ein Nachmittag verpflichtend und ein weiterer freiwillig ist.
Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz besteht aus allen Lehrkräften, fünf Elternvertreterinnen und Elternvertretern und fünf Schülervertreterinnen und Schülervertretern. Sie findet nach Bedarf ein bis zwei Mal im Jahr statt. Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter werden vom Schulelternrat entsandt, die Schülervertreterinnen und Schülervertreter vom Schülerrat.
Hausaufgaben
Die regelmäßige Erledigung von Hausaufgaben ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Mitarbeit im Unterricht. Bei häufig nicht angefertigten Hausaufgaben werden Sie in der Regel schriftlich oder mündlich darüber informiert; besprechen Sie dann bitte die Bedeutung der Hausaufgaben mit Ihrem Kind.
Der Hausaufgabenerlass sieht folgende Richtwerte für den Zeitaufwand am Nachmittag vor: Primarbereich (erster bis vierter Schuljahrgang) 30 Minuten
Sekundarbereich I (fünfter bis zehnter Schuljahrgang) 60 Minuten
Im Ganztagsunterricht erledigen die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben in der Regel in der Lernzeit. Die Lernzeit wird von Lehrkräften betreut, die Ihrem Kind Hilfestellung geben können.
Infektionsschutzgesetz
Belehrung nach § 34 Abs.5 Satz 2 IfSG auf der Homepage der Schule.
Informationen
Regelmäßig werden Sie über wichtige Dinge in der Schule mit einem Elternbrief informiert, den Sie über Ihr Kind erhalten. Dieser wird auch auf der Homepage der Schule veröffentlicht.
I-Serv
Nutzerordnung und Einwilligungserklärung auf der Homepage der Schule.
Klassenfahrten
Klassenfahrten werden grundsätzlich zunächst auf den Elternabenden mit Ihnen besprochen. Aus pädagogischen Gründen sollte möglichst die ganze Klasse daran teilnehmen. Die Klassenlehrkraft ist verpflichtet, von Ihnen über die Teilnahme Ihres Kindes an der Fahrt eine Unterschrift einzuholen. Mit dieser Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihr Kind auch tatsächlich an der Klassenfahrt teilnimmt. Eventuell entstehende Kosten bei einer Nichtteilnahme gehen zu Ihren Lasten.
Konfirmation
Anlässlich der Konfirmation Ihres Kindes sind Sie gehalten, für die Konfirmandin/den Konfirmanden rechtzeitig einen Antrag (mindestens drei Tage vor dem Termin) auf Unterrichtsbefreiung am Tag nach der Konfirmation zu stellen. Geschwistern der Konfirmandin/des Konfirmanden wird aus diesem Anlass keine Unterrichtsbefreiung gewährt.
Krankmeldung
Bei Krankheit schicken Sie Ihr Kind bitte nicht zur Schule sondern melden es telefonisch in der Schulverwaltung vor Unterrichtsbeginn bis 8.00 Uhr ab. Sie brauchen dann keine schriftliche Entschuldigung mehr mitzugeben. Wir behalten uns aber vor, ggf. eine schriftliche Entschuldigung oder eine ärztliche Bescheinigung einzufordern.
Ausnahme:
Bei Fernbleiben Ihres Kindes von Klassenarbeiten schreiben Sie bitte zusätzlich zur telefonischen Abmeldung eine schriftliche Entschuldigung. Bei Prüfungsleistungen, wie z.B. der Abschlussarbeit, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Schicken Sie Ihr Kind erst dann wieder zur Schule, wenn es wirklich gesund ist!
Bei gehäuft auftretenden Fehlzeiten hat die Schulleitung das Recht, ärztliche Bescheinigungen über die Krankheit zu verlangen. Eine ärztliche Bescheinigung ist grundsätzlich auch bei längerer Freistellung vom Schulsport vorzulegen.
Kostenbeitrag für Kopien
Die Gesamtkonferenz hat einvernehmlich mit dem Schulelternrat beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler jährlich einen Kostenbeitrag zu Kopien in Höhe von 10 € bezahlen. Das ist nötig, weil der Schuletat der Schule die Kopierkosten nicht abdecken kann. Für Familien, die mehrere Kinder an unserer Schule haben, beträgt der Höchstbeitrag 20 €. Wir wissen, dass die Schulkosten für Sie in den letzten Jahren gestiegen sind. Durch das Kopieren verhindern wir die zusätzliche Anschaffung von teuerem Begleitmaterial für einen effektiven Unterricht. Über den Kopierbeitrag werden Sie von uns gesondert informiert, bitte geben Sie Ihrem Kind erst das Geld mit, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Masernschutzgesetz seit 01.03.2020
Infoblatt Masernschutzgesetz auf der Homepage der Schule.
Nachweispflicht eines ausreichenden Impfschutzes (mind. zwei Schutzimpfungen) durch das Vorlegen des Impfpasses oder Ärztlicher Bescheinigung für alle nach 1970 geborenen Personen vor Beginn des Schulbesuchs!
Material
In den Fächern Werken, Technik, Hauswirtschaft, Textiles Gestalten und einiger Arbeitsgemeinschaften benötigen die Schülerinnen und Schüler Material, welches sie im Unterricht verarbeiten. Hierfür wird von den Fachlehrkräften ein Kostenbeitrag eingesammelt, über deren Höhe Sie von den Lehrkräften informiert werden.
Mensa
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag werden im Rahmen der Ganztagsschule in der Mensa zwei Menüs zur Auswahl zum Preis von je 4,00 € angeboten. Ein Menü beinhaltet ein Salatbuffet, ein Hauptgericht und einen Nachtisch. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich mit Anmeldung in der Schulverwaltung über ein internetgesteuertes Vorbestellsystem mit elektronischer Abrechnung und bargeldlos durch einen persönlichen Identifikationschip.
Mobiltelefon
Das Mobiltelefon/Handy/Smartphone bleibt in der Schule während der Unterrichtszeit und in den Pausen ausgeschaltet in der Tasche.
Nichtrauchererlass
Seit dem 01.08.2005 gilt der sogenannte Nichtrauchererlass, der in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen ein generelles Rauchverbot und das Verbot des Genusses von alkoholischen Getränken für alle vorsieht.
Reden
Reden Sie nicht über uns, sondern mit uns. Helfen Sie mit, Ihrem Kind eine möglichst angenehme Schulzeit zu bieten. Konflikte gibt es überall, auch mit uns. Sprechen Sie bitte zuerst immer mit der Klassenlehrkraft. Erst danach – wenn keine Klärung oder Einigung möglich ist – findet ein Gespräch mit der Schulleitung statt. Dieser Weg hat sich bewährt, oft sind es nur Missverständnisse – und die können nun einmal nur zwischen den direkt Betroffenen aufgelöst werden.
Schulelternrat
Der Schulelternrat besteht aus allen Vorsitzenden und deren Vertreterinnen und Vertretern der Klassenelternschaften. In einem Schuljahr wählen immer die ungeraden Schuljahrgänge 1/3/5/7 ihre Vertreterinnen und Vertreter neu, in den geraden Schuljahrgängen 2/4/6/8 wird nur nachgewählt, wenn Klassenelternräte ausscheiden. Die erste Sitzung des Schulelternrates findet zu Beginn des neuen Schuljahres statt.
Schülerrat
Der Schülerrat besteht aus allen gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprechern und ihren Vertreterinnen und Vertretern. Der Schülerrat wählt aus seiner Mitte die Schulsprecherin/den Schulsprecher und die Vertreterin/den Vertreter. Der Schülerrat entsendet weitere drei Schülerinnen und Schüler in die Gesamtkonferenz.
Eine Lehrkraft betreut den Schülerrat in seiner Arbeit.
Schulordnung
Schule ist ein Ort, an dem sich viele Menschen begegnen. Für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Beschäftigte ist die Schule Lebens- und Arbeitsraum. Damit sich jeder in der Schule wohlfühlt, miteinander gearbeitet und gelernt werden kann, muss aufeinander Rücksicht genommen und sich an vereinbarte Regeln gehalten werden.
Die Schulordnung beruht auf Ideen und Formulierungen der Schülervertretung. Sie wird zurzeit neu erstellt und muss von der Gesamtkonferenz beschlossen werden.
Schulvorstand
Der Schulvorstand besteht aus zwölf Mitgliedern (sechs Lehrkräfte, drei Schülervertreterinnen und Schülervertretern und drei Elternvertreterinnen und Elternvertretern). Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleitung. Im Schulvorstand wirken alle Mitglieder zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Smartwatches
Smartwatches sind an unserer Schule verboten, da diese teilweise über Aufnahmefunktionen verfügen. Aufnahmen im Unterricht und in den Pausen sind wegen des Datenschutzes rechtswidrig und verboten!
Tiere
Tiere haben in Schulgebäuden grundsätzlich keinen Zutritt. Da wir inzwischen viele an Allergien erkrankte Kinder in der Schule haben, ist es verboten, Hunde, Katzen und Kleintiere (Hamster, Mäuse, etc.) auf das Schulgelände mitzubringen.
Trinken im Unterricht
Angeregt durch die Teilnahme am Projekt GLL (Gesund Leben Lernen) ist Schülerinnen und Schülern das Trinken im Unterricht gestattet, um durch die regelmäßige Flüssigkeitszufuhr die Denk- und Konzentrationsfähigkeit zu fördern.
Dieser gesundheitsfördernde Aspekt kann nur durch eine beschränkte Getränkeauswahl im Schulalltag verwirklicht werden.
Es ist daher lediglich erlaubt, Wasser oder Saftschorle zu trinken.
Unfälle
Nach Schulunfällen mit ärztlicher Versorgung müssen die Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten unbedingt in der Schulverwaltung vorsprechen und dort gemeinsam mit unseren Schulverwaltungskräften einen Unfallbogen ausfüllen. Dieses ist auch notwendig, wenn Sie erst am Nachmittag einen Arzt aufsuchen und dort angeben, dass die Verletzung in der Schule passiert ist.
Übergänge
Wenn im Zeugnis Ihres Kindes die Bemerkung auftaucht, dass Durchlässigkeit auf das Gymnasium möglich ist, sollten Sie unbedingt mit der Klassenlehrkraft Kontakt aufnehmen und einen Wechsel besprechen. Sie kann Ihnen kompetent die Möglichkeiten aufzeigen, die Ihr Kind in seiner Schullaufbahn hat, um den besten Schulabschluss zu erreichen. Vertrauen Sie in der Beratung auf die Klassenlehrkraft.
Waffenverbot
Erlass Waffenverbot auf der Homepage RdErl. d. MK v. 6.8.2014.
Zeugnisse
Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, die Zeugnisse Ihnen und Ihrem Kind gemeinsam auszuhändigen. Gleichzeitig verbunden damit ist eine eingehende Beratung über den Leistungsstand und die weiteren Schulmöglichkeiten (Abschlüsse). Es ist unser Bemühen, diese Art der Zeugnisausgabe auch weiterhin zu praktizieren.
Das Halbjahreszeugnis wird im Schuljahr 2022/2023 voraussichtlich am Donnerstag, den 26.01.2023 und Freitag, den 27.01.2023 ausgegeben.
Die Ausgabe der Zeugnisse am Schuljahresende wird voraussichtlich am Dienstag, den 04.07.2023 und Mittwoch, den 05.07.2023 erfolgen.
An diesen Tagen besteht Anwesenheitspflicht für Ihr Kind, da die oben angegebenen Tage als Schultage anzusehen sind, auch wenn kein Unterricht stattfindet. Nimmt Ihr Kind nicht teil, ist das Fehlen schriftlich zu entschuldigen.
In der Grundschule wird eine Betreuung angeboten.